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Wenn es um Haftungsfragen im Medizinbereich geht, ist sfg kompetenter und verlässlicher Partner der Ärzteschaft.

Vielen Ärzten wird das praxisgerechte Seminar von Obmann Harald Gerdenits "10 goldene Regeln der Dokumentation und Aufklärung" in Erinnerung geblieben sein.

Die folgenden Seiten geben Ihnen einen Überblick über unsere Dienstleistungen und Angebote. Bitte beachten Sie, dass vor Abschluss eines Versicherungsvertrages eine Risikoanalyse und anschließende persönliche Beratung als fundierte Entscheidungsgrundlage erforderlich ist!
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Novelle Ärztegesetz

Die Novelle zum Ärzte- und Zahnärztegesetz umfasst die Versicherungspflicht für freiberuflich tätige / niedergelassene Ärzte:
(Rein angestellt tätige Ärzte sind von der Versicherungspflicht ausgenommen.)

  • Die Mindestversicherungssumme beträgt € 2 Mio. für Personen-, Sach- UND (reine, sowie abgeleitete) Vermögensschäden
  • Die Haftungsgrenze pro Versicherungsjahr darf das 3fache der Mindestversicherungssumme nicht unterschreiten. Für Gruppenpraxen in der Rechtsform GmbH und private Krankenanstalten gilt das 5fache der Mindestversicherungssumme.
  • Im Vertrag muss die uneingeschränkte Nachhaftung verankert sein
  • PatientInnen haben direktes Klagsrecht gegen den Versicherer
  • Die Vorlage einer entsprechenden Versicherungsbestätigung an die österreichische  Ärztekammer ist verpflichtend erforderlich
     
    Download Gesetzestext (Bundesgesetzblatt)

Die Übergangsfrist läuft bis August 2011, daher können Anpassungen ohne überstürzte Eile vorgenommen werden.

 

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